Werbliche Information Mo–Fr: 08:00–18:00 Uhr

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der teal-atoll GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Renovierungs- und Inneneinrichtungsleistungen geschlossen werden.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der beauftragten Leistungen zustande.

(3) Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem vereinbarten Leistungsverzeichnis.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Zusatzleistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten einzusetzen.

§ 4 Termine und Fristen

(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

(2) Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Materiallieferschwierigkeiten), verlängern sich die Fristen entsprechend.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren und die notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Alle genannten Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung. Ohne abweichende Vereinbarung werden 30% bei Auftragserteilung, 60% nach Fertigstellung der wesentlichen Arbeiten und 10% nach Abnahme fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen geschaffen sind.

(2) Der Auftraggeber räumt alle beweglichen Gegenstände aus dem Arbeitsbereich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Der Auftraggeber sorgt für die erforderliche Stromversorgung und Wasserzufuhr.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellten Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist abzunehmen.

(2) Die Abnahme erfolgt förmlich durch ein gemeinsames Abnahmeprotokoll. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Wird die Abnahme nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung durchgeführt, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Abnahme der Werkleistung, soweit nicht längere Fristen gesetzlich vorgeschrieben sind.

(2) Der Auftraggeber hat erkannte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängelansprüchen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt.

(3) Eine Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Eingebaute Materialien und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026